Dr. Andreas Lohmeyer – Notar in Hagen
Seit 2000 bin ich als Notar in Hagen zugelassen und als rechtlicher Berater in der Vertragsgestaltung tätig. Notare haben ein öffentliches Amt und werden für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften benötigt. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des rechtskundigen, mit den juristischen Fallstricken vertrauten Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: z.B. Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
- Ehe und Familie: z.B. Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung: z.B. Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Ausschlagung des Erbes, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag, Übergabevertrag
- Unternehmen: z.B. Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Rechtsformwahl, Umwandlung in Deutschland und europaweit , Unternehmenskauf oder –verkauf, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Streitbeilegung: z.B. Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit
- Mediation: Notare sind durch das neue Mediationsgesetz besonders als Mediatoren zugelassen – und können das Ergebnis der Mediation auch in notarieller Urkunde direkt umsetzen
- Verlosungen, Auslosungen, Erstellung von Vermögensverzeichnissen.
Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.