Unternehmensnachfolge

10 Gebote

In einer 2011 durchgeführten Studie zur Unternehmensnachfolge kommt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zum Ergebnis, dass jedes dritte Unternehmen Probleme mit der Nachfolgeregelung hat. 2010 mussten sogar 1.800 Unternehmen aufgrund fehlender Nachfolger aufgegeben werden. Die Gründe hierfür sind z. B. überzogene Preisvorstellungen der Altgesellschafter, mangelnde Qualifikation der potenziellen Nachfolger und fehlende Finanzierung der Übernahme.

Planen Sie Ihre Unternehmensnachfolge daher frühzeitig. Eine Unternehmensübergabe dauert nach den Ergebnissen des DIHK-Reports im Durchschnitt drei Jahre, in einzelnen Fällen auch wesentlich länger.

Beachten Sie dabei die folgenden 10 Gebote:

  1. Der Inhaber muss den Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Unternehmensführung festlegen und sich gleichzeitig entscheiden, ob dieser Zeitpunkt identisch sein soll mit der Übertragung des Eigentums am Unternehmen.
  2. Spätestens fünf Jahre vor dem gewählten Zeitpunkt sollte mit den Vorbereitungen begonnen werden.
  3. Wobei die Art der Nachfolge entscheidend ist: Soll eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie stattfinden, so sind Inhalte und Abläufe des Nachfolgeprozesses mit Kindern bzw. Führungskräften (Nachfolger aus dem eigenen Unternehmen) zu klären und auch eine letztwillige Verfügung entsprechend anzupassen. Sollte das Unternehmen an externe Dritte übertragen werden, stehen Dinge wie Bilanzoptimierung, Optimierung der Gesellschaftsverhältnisse, Vorauswahl der Berater im Vordergrund. In beiden Fällen sollten entsprechende Vollmachten bereits zu Lebzeiten zur Absicherung verfasst werden.
  4. Mental sollte sich der Inhaber auf die Zeit nach einstellen und das „Loslassen“ üben.
  5. Die Vorauswahl der passenden Berater sollte rechtzeitig erfolgen.
  6. Nur eine realistische Vorstellung vom Wert des Unternehmens kann letztendlich zu einem zügigen und erfolgreichen Verkauf des Unternehmens führen. In jedem Fall ist der Verkaufserlös abhängig von Angebot und Nachfrage und nicht von irgendwelchen Bewertungsgutachten.
  7. In der Regel wird nur ein Gesamtpreis vom Erwerber bezahlt, der alle Unternehmenswerte abdeckt, insbesondere Immobilien. Bei der Ermittlung dieses Betrages sind Unternehmensverbindlichkeiten abzuziehen.
  8. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens sollten von privaten Verbindlichkeiten entflochten und gestellte Sicherheiten, insbesondere aus dem privaten Bereich, aus der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten herausgelöst werden.
  9. Für die „heiße Phase“ der Übergabe bzw. des Verkaufs sollte ein Jahr eingeplant werden.
  10. Suchen Sie räumliche und inhaltliche Distanz nach dem abgeschlossenen Übergang – fahren Sie in den Urlaub!